Betriebliche Steuerlehre

Die betriebliche Steuerlehre zählt sicherlich nicht zu den besonders beliebten Themen, denn Steuern werden von vielen Menschen als lästig, kompliziert und ungerecht empfunden. Das liegt auch daran, dass diese Menschen mit Steuern konkrete Gegenleistungen in Verbindung bringen. So glauben viele, die Kraftfahrzeugsteuer werde zum Bau und zur Reparatur von Straßen erhoben. Das ist jedoch völlig falsch. Doch bevor Sie sich jetzt mit Informationen zu Steuern (als Ergänzung zum betrieblichen Rechnungswesen und der Kostenrechnung) und zur betrieblichen Steuerlehre im kostenlosen ebook im pdf Format versorgen können, erfahren Sie zunächst mehr zu diesem Thema.

Was sind eigentlich Steuern?

Die Abgabenordnung regelt in §3 Absatz 1, Satz 1 den Begriff der Steuer. Demnach sind Steuern an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  1. Es muss sich um eine Geldleistung handeln.
  2. Die Geldleistung darf KEINE Gegenleistung für eine besondere Leistung sein.
  3. Geldleistungen müssen von einem öffentlich rechtlichen Gemeinwesen erhoben werden (Bund, Länder, Gemeinden, Religionsgemeinschaften).
  4. Die Geldleistung muss zur Erzielung von Einnahmen erhoben werden (Hauptzweck zur Deckung des Finanzbedarfs oder Nebenzweck zur Lenkung des Konsums).
  5. Die Geldleistung muss allen auferlegt werden, die den Tatbestand erfüllen, an den das Gesetz die Zahlungspflicht knüpft.

Sie sehen, es ist nach Punkt 2 sogar ausdrücklich verboten, dass mit einer Steuer eine konkrete Gegenleistung verbunden ist. Steuern dienen in erster Linie der Schaffung von Einnahmen für den Staat und in zweiter Linie der Beeinflussung des Konsumverhaltens. So wird mit der Energiesteuer bewusst der Energieverbrauch verteuert, damit die Verbraucher bewusster mit Energie umgehen. Gerade hinsichtlich der Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz bieten Steuern viele Möglichkeiten, das Verhalten der Menschen gezielt zu beeinflussen.

Steuern, Gebühren und Beiträge

Von den Steuern sind Gebühren und Beiträge zu unterscheiden. Gebühren werden für bestimmte, tatsächlich in Anspruch genommenen Gegenleistungen fällig. Hier steht die individuelle Kostendeckung im Vordergrund (Bsp.: Erstellung des Personalausweise oder Anmeldung eines Gewerbes). Beiträge hingegen sind Abgaben für eine angebotene hoheitliche Leistung. Dabei ist unwichtig, ob diese auch in Anspruch genommen wird (z.B. Kammerbeitrag von Unternehmen). Die Höhe der Beiträge orientiert sich an der gruppenmäßigen Kostendeckung. Das mit den Beiträgen kennen Sie vielleicht von einer Vereinsmitgliedschaft. Viele Menschen sind auch Mitglied in einem Fitnessstudio, zahlen ihre Beiträge, nutzen aber die angebotenen Leistungen nicht.

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Verwirrende Begriffe in der betrieblichen Steuerlehre

Des Weiteren sind Steuerpflichtige, Steuerschuldner und Steuerträger zu unterscheiden.

  • Steuerpflichtig ist, wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet bzw. eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat. So muss ein Unternehmen bspw. die Lohnsteuer für die Arbeitnehmer einbehalten und abführen. Außerdem gilt als steuerpflichtig, wer eine Steuererklärung abgeben muss oder Bücher und Aufzeichnungen führen muss. Dies ist in § 33 der Abgabenordnung geregelt.
  • Steuerschuldner ist dagegen die Person, die den gesetzlichen Tatbestand verwirklicht und deshalb die materielle Steuerpflicht erfüllen muss. Dies bedeutet, dass der Steuerschuldner die Steuer entrichten muss. So ist der Arbeitnehmer Schuldner der Lohnsteuer. Somit sind Steuerschuldner zugleich auch Steuerpflichtige.
  • Als Steuerträger wird hingegen derjenige bezeichnet, der mit der Steuer wirtschaftlich belastet wird. Bei der Umsatzsteuer ist dies beispielsweise der Endverbraucher.

Die wichtigsten Steuerarten

Zu den wichtigsten Steuerarten zählen die Lohnsteuer (als Teil der Einkommensteuer), die Umsatzsteuer (inklusive der Einfuhrumsatzsteuer), die Gewerbesteuer, die Körperschaftsteuer und die Energiesteuer. Vor allem die Unternehmenssteuern, die oft auf Basis der Bilanz sowie GuV bestimmt werden, haben einen großen Einfluss auf die Erreichbarkeit der Unternehmensziele, allen voran der Wirtschaftlichkeit. Verschaffen Sie sich im folgenden ebook einen ersten Eindruck zur Systematik der Steuern zum Download im pdf-Format:

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Zuletzt aktualisiert am 14. März 2024